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Rechtsprechung
   DG Schwerin, 08.09.2005 - DG 1/04   

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DG Schwerin, 08.09.2005 - DG 1/04 (https://dejure.org/2005,56426)
DG Schwerin, Entscheidung vom 08.09.2005 - DG 1/04 (https://dejure.org/2005,56426)
DG Schwerin, Entscheidung vom 08. September 2005 - DG 1/04 (https://dejure.org/2005,56426)
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   DG Bremen, 17.06.2005 - DG 1/2004, DG 1/04   

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https://dejure.org/2005,75884
DG Bremen, 17.06.2005 - DG 1/2004, DG 1/04 (https://dejure.org/2005,75884)
DG Bremen, Entscheidung vom 17.06.2005 - DG 1/2004, DG 1/04 (https://dejure.org/2005,75884)
DG Bremen, Entscheidung vom 17. Juni 2005 - DG 1/2004, DG 1/04 (https://dejure.org/2005,75884)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 2/95

    Maßnahmen der Dienstaufsicht im Bereich der Rechtsfindung

    Auszug aus DG Bremen, 17.06.2005 - DG 1/04
    Sie beruft sich insoweit auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs - BGH, Urt. v. 12.10.1995, DRiZ 1996, 371 f.

    Zu diesem Kernbereich richterlicher Tätigkeit zählen neben der eigentlichen Spruchtätigkeit alle vorbereitenden oder nachfolgenden Verfahrensentscheidungen, die der Rechtsfindung dienen und den Prozess oder den Richterspruch fördern sollen (vgl. BGH, DRiZ 1996, 371; Haberland, DRiZ 2002, 301, 305 m.w.N.; Achterberg, NJW 1985, 3041, 3045).

    In diesem Bereich sind indessen Maßnahmen der Dienstaufsicht grundsätzlich unzulässig (BGH, BGHZ 76, 288, 291; BGH, DRiZ 1996, 371; Haberland, aaO; Achterberg, aaO).

  • BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 2/79

    Beanstandung richterlicher Beweisanordnung bei Geschäftsprüfung

    Auszug aus DG Bremen, 17.06.2005 - DG 1/04
    In diesem Bereich sind indessen Maßnahmen der Dienstaufsicht grundsätzlich unzulässig (BGH, BGHZ 76, 288, 291; BGH, DRiZ 1996, 371; Haberland, aaO; Achterberg, aaO).

    Rechtsprechung oder Literatur für eine solche Auffassung hat sie nicht anführen können, in der Tat wird, soweit ersichtlich, eine solche Ansicht auch nirgends vertreten (vgl. zu diesem Erfordernis bei einem offensichtlichen Verfahrensfehler BGH, BGHZ 76, 288, 291).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2015 - L 11 SF 215/15
    Das etwa ist dann der Fall, wenn der Richter eine abwegige, schlechterdings nicht mehr vertretbare und weder von der Rechtsprechung noch in der veröffentlichen Fachliteratur vertretene Rechtsauffassung seiner Entscheidung zugrunde legt (zum "offenkundigen Fehlgriff" s. BGH, Urteil vom 12.10.1995 - RiZ (R) 2/95 - hierzu auch Dienstgericht Bremen, Beschluss vom 17.06.2005 - DG 1/04, DG 1/04 - vertiefend zu Evidenzverstößen Hillgruber, in Maunz-Dürig, GG, 74. Lieferung, Mai 2015.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - L 11 SF 2/17

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens

    Das etwa ist dann der Fall, wenn der Richter eine abwegige, schlechterdings nicht mehr vertretbare und weder von der Rechtsprechung noch in der veröffentlichen Fachliteratur vertretene Rechtsauffassung seiner Entscheidung zugrunde legt (zum "offenkundigen Fehlgriff" s. BGH, Urteil vom 12.10.1995 - RiZ (R) 2/95 - hierzu auch Dienstgericht Bremen, Beschluss vom 17.06.2005 - DG 1/04, DG 1/04 - vertiefend zu Evidenzverstößen Hillgruber, in Maunz-Dürig, GG, 74. Lieferung, Mai 2015.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 398/15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

    Das etwa ist dann der Fall, wenn der Richter eine abwegige, schlechterdings nicht mehr vertretbare und weder von der Rechtsprechung noch in der veröffentlichen Fachliteratur vertretene Rechtsauffassung seiner Entscheidung zugrunde legt (zum "offenkundigen Fehlgriff" s. BGH, Urteil vom 12.10.1995 - RiZ (R) 2/95 - hierzu auch Dienstgericht Bremen, Beschluss vom 17.06.2005 - DG 1/04, DG 1/04 - vertiefend zu Evidenzverstößen Hillgruber, in Maunz-Dürig, GG, 74. Lieferung, Mai 2015.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 86/16

    Staatshaftungsanspruch; Unangemessene Dauer von Gerichtsverfahren; Wirksame

    Das etwa ist dann der Fall, wenn der Richter eine abwegige, schlechterdings nicht mehr vertretbare und weder von der Rechtsprechung noch in der veröffentlichen Fachliteratur vertretene Rechtsauffassung seiner Entscheidung zugrunde legt (zum "offenkundigen Fehlgriff" s. BGH, Urteil vom 12.10.1995 - RiZ (R) 2/95 - hierzu auch Dienstgericht Bremen, Beschluss vom 17.06.2005 - DG 1/04, DG 1/04 - vertiefend zu Evidenzverstößen Hillgruber, in Maunz-Dürig, GG, 74. Lieferung, Mai 2015.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 85/16
    Das etwa ist dann der Fall, wenn der Richter eine abwegige, schlechterdings nicht mehr vertretbare und weder von der Rechtsprechung noch in der veröffentlichen Fachliteratur vertretene Rechtsauffassung seiner Entscheidung zugrunde legt (zum "offenkundigen Fehlgriff" s. BGH, Urteil vom 12.10.1995 - RiZ (R) 2/95 - hierzu auch Dienstgericht Bremen, Beschluss vom 17.06.2005 - DG 1/04, DG 1/04 - vertiefend zu Evidenzverstößen Hillgruber, in Maunz-Dürig, GG, 74. Lieferung, Mai 2015.
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Rechtsprechung
   DG Bremen, 03.06.2005 - DG 1/2004, DG 1/04   

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https://dejure.org/2005,75959
DG Bremen, 03.06.2005 - DG 1/2004, DG 1/04 (https://dejure.org/2005,75959)
DG Bremen, Entscheidung vom 03.06.2005 - DG 1/2004, DG 1/04 (https://dejure.org/2005,75959)
DG Bremen, Entscheidung vom 03. Juni 2005 - DG 1/2004, DG 1/04 (https://dejure.org/2005,75959)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...

  • VG Berlin, 20.11.2007 - 28 A 105.06

    Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Richters

    Zu diesem Kernbereich zählen neben der eigentlichen Spruchtätigkeit alle vorbereitenden oder nachfolgenden Verfahrensentscheidungen, die der Rechtsfindung dienen und den Prozess oder den Richterspruch fördern sollen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 2/95 - DRiZ 1996, 371; DG Bremen, Urteil vom 3. Juni 2005 - DG 1/2004 - juris, Rdn. 27).
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